Die betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen im Rentenbezug zusagt, wie auch bei Erwerbsminderung oder Tod an die gesetzlichen Hinterbliebenen.

Die bAV – unabhängig ob vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert – ist in erster Linie ein arbeitsrechtliches Versprechen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Nur dann, wenn die formalen Voraussetzungen für eine bAV vorliegen, greifen auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Bedeutung der bAV ist in den letzten Jahren, insbesondere durch die Leistungskürzungen der gesetzlichen Renten- und Versorgungsleistungen enorm gestiegen. Zudem gibt es attraktive Förderungen und die Produkte entsprechen zumeist der sicherheitsorientierten deutschen Mentalität.

Und trotzdem hat weniger als ein Drittel der Arbeitnehmer im Mittelstand eine entgeltfinanzierte Altersvorsorge. Woran liegt dies?

Auch wenn in den letzten Jahren die bAV – insbesondere im Rahmen der Entgeltumwandlung- von den meisten Arbeitgebern als Versicherungsprodukt bzw. Altersvorsorgeprodukt wahrgenommen worden ist, kann die bAV weit mehr leisten. Das Angebot einer bAV im Unternehmen ist nicht nur gesetzliche Verpflichtung sondern kann auch Gestaltungsinstrument sein.

Positive und negative Auswirkungen betrieblicher Versorgungszusagen

Die bAV kann als herausragendes Finanzinstrument genutzt werden und diverse betriebswirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie zusätzliches Ertragspotential und günstige Innenfinanzierungen bieten.

Ein weiterer Vorteil ist die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter an Ihr Unternehmen. Die bAV kann strategischer Schwerpunkt Ihrer Personalpolitik sein und Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Zudem können Sie Ihre Lohnnebenkosten senken.

Leider können einmal getroffene Pensionszusagen aber auch zu Zeitbomben in der Bilanz werden oder Fehler bei der Einrichtung der Versorgungszusage mit arbeits- und/ oder steuerrechtlichen Folgen verbunden sein, die zu unüberschaubaren finanziellen Belastungen führen können.

Kompetente und produktunabhängige Beratung

Grundlage unserer bAV-Konzepte ist eine präzise Analyse – von Anfang an. Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen immer Ihre Unternehmens- und personalpolitischen Ziele und Vorstellungen.

So schaffen wir die Voraussetzungen für Entscheidungen mit nachhaltiger und vor allem positiver Wirkung für Ihr Unternehmen.

Ganzheitliche, rechtlich fundierte Strategien, die passende steuerliche Konzeption, höchste Anforderungen an die Qualität der Produkte, die das Versorgungsversprechen an Ihre Mitarbeiter sicherstellen sind von elementarer Bedeutung. Zudem beraten Sie Spezialisten für die betriebliche Altersvorsorge bei der Überprüfung, Revitalisierung und Neugestaltung Ihrer Versorgungszusage.

Wir stellen Ihren Mitarbeitern die bAV und deren Vorteile vor und leiten alles Weitere für Sie in die Wege.

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