Was wirklich nötig ist

Passiert ist es schnell: Ein Architekt gibt in aller Eile unrichtige Auskünfte über Baubeschränkungen. Ein Rechtsanwalt verschlampt eine Frist. Meistens kommt der Freiberufler noch gut aus der Sache wieder heraus. Wenn aber der Auftraggeber durch das Versäumnis einen Vermögensschaden erleidet, dann haftet der Freiberufler in voller Höhe.

Ein anderes Beispiel: ein Elektromeister vergisst eine wichtige Überprüfung der elektrotechnischen Anlage. Diese Nachlässigkeit kann hohe Sach- und im schlimmsten Fall einen
Personenschaden verursachen, mit wirklich existenziell bedrohlichen Folgen für den Handwerker.

Schutz bietet hier die sogenannte Berufs- oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, reguliert Schäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab - notfalls auch vor Gericht.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn dem Kunden eines Unternehmens oder eines Freiberuflers finanzielle Vorteile entgehen oder finanzielle Nachteile entstehen, die etwa auf eine falsche Beratung z.B. bei Anwälten, Steuerberatern, Versicherungsvermittlern oder eine fehlerhafte Publikation z.B. bei Verlagen oder Werbeagenturen zurückzuführen sind.

Daneben ist in vielen Fällen bei einer aufwändigen technischen Ausrüstung eine Elektronikversicherung sinnvoll, die Computer, Fernseher, Kassen, Telefonanlagen und ähnliches gegen Diebstahl, Kurzschluss und Überspannung versichert.

Existenziell notwendig kann auch eine Betriebsunterbrechungs- oder Praxisausfallversicherung sein. Liegt der Betrieb lahm - etwa nach einem Feuer - wird der Verdienstausfall des Betriebes von der Versicherung übernommen.

Gehört auch das Gebäude, in welchem sich die Geschäfts-, Produktions- und/oder Lagerräume befinden dem Unternehmen, dann gilt natürlich auch, dass dieses versichert sein sollte.

Die Leistung erfolgt ab 50% Berufsunfähigkeit  in Form einer Rentenzahlung. Die Höhe und Versicherungsdauer der Rente bestimmt neben dem beruflichen Risiko, Eintrittsalter und Geschlecht den Beitrag.

Problematisch kann es in gefährlichen oder krankheitsanfälligen Berufen werden, in denen Schutz gegen Berufsunfähigkeit nur sehr schwer, mit Leistungsausschlüssen oder gegen hohe Prämien zu bekommen ist.

Freiberufler sind rentenversicherungspflichtig über ihre obligatorische Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken, die als Ersatz für die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) anzusehen sind. Die Versorgungsleistungen sind im Vergleich zur GRV deutlich höher. Jedoch erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit erfolgt eine Rentenzahlung. Die Höhe des einkommensabhängigen Beitrages an das Versorgungswerk und die jeweilige Satzung bestimmen die Höhe der versicherten Rente bei Berufsunfähigkeit.

Neben der Berufsunfähigkeit ist die Absicherung einer längeren Krankheit von elementarer Bedeutung. Die Absicherung eines Krankentagegeldes kann über eine gesetzliche oder private Krankenkasse erfolgen. Die Beitrags- und Leistungsunterschiede sind enorm. Hinzu kommen die grundsätzlichen Vor- und Nachteile des jeweiligen Versicherungssystems.

Über eine private Unfallversicherung können die Folgeschäden eines Unfalles, der nicht zwingend zur Berufsunfähigkeit sehr wohl aber zu beträchtlichen Mehraufwendungen und Einkommensausfällen führen kann, abgesichert werden.

Es besteht in der gesetzlichen Berufsgenossenschaft Versicherungspflicht für Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Hebammen, Masseure, Medizinische Bademeister, Fußpfleger, Logopäden, Kranken- und Altenpfleger.

Von der Versicherungspflicht explizit befreit sind selbstständig tätige Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.

Für alle Nichtpflichtversicherten besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung als Ergänzung zur Privaten Unfallversicherung. In Abhängigkeit zur beruflichen Gefahrengruppe kann die zusätzliche Absicherung über die jeweilige Berufsgenossenschaft sehr sinnvoll und kostengünstig sein.

In der privaten Krankenkasse (PKV) muss dagegen für jedes Familienmitglied eine Versicherung abgeschlossen und bezahlt werden. Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen des Versicherten, sondern dem individuellen Risiko und den gewünschten Versicherungsumfang.
Dieser kann deutlich niedriger und die Leistungen besser sein im Vergleich zur GKV.

Gerade in der PKV gibt es große Leistungs- und dadurch bedingt auch Beitragsunterschiede. Wir erstellen nach Ihren Vorgaben einen Vergleich unter allen privaten Krankenversicherungen und machen somit die Entscheidung einfacher.

Entscheidend für die Altersversorgung sind folgende Punkte:

  • Ihr jetziges Alter
  • Ihre Risikomentalität
  • der Zeitpunkt an dem Sie in den Ruhestand gehen möchten und
  • wie hoch Ihre Liquidität ist, die Sie für Ihre persönliche Vorsorge aufbringen können.

Der Status Quo ist zunächst zu bestimmen sowie die Deckungs- bzw. Versorgungslücken, welche sich

  • aus dem aktuellen monatlichen Einkommen
  • den angestrebten Einkünften im Alter und
  • dem aktuellen Versorgungsstand, der sich zum Beispiel aus gesetzlichen oder betrieblichen Rentenansprüchen, wie der Geschäftsführerversorgung, aus privaten Lebens- und
  • Rentenversicherungen, möglichen Erlösen aus dem Verkauf des Unternehmens bzw. von Unternehmensteilen, Mieteinnahmen, Auszahlungen von Sparplänen, Wertpapieranlagen sowie sonstige Anlagen wie z.B. stillen Beteiligungen aus heutiger Sicht ergeben.

Bei dieser „Hochrechnung“ spielen jedoch einige Unbekannte mit. Gerade die Erlöse aus dem Verkauf des Betriebes sind ein Unsicherheitsfaktor, da heute noch niemand voraussagen kann, wo der Wert des Unternehmens beim Ausscheiden stehen wird. Der Verlauf von Aktienkursen unterliegt ebenfalls ganz erheblichen Schwankungen. Auch die familiäre Situation des Unternehmers spielt eine maßgebliche Rolle bei der finanziellen Versorgung zur Ruhezeit.

Den optimalen Vorsorgemix für das Alter zu finden, ist schwierig. Die Palette von Anlageformen für die Altersvorsorge ist enorm. Die individuell passende Kombination zu finden, ist schon eine echte Sisyphusaufgabe.

Mit unserer Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung können Sie rechnen. Fordern Sie uns!

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