Sonstige Informationen

Lohnsteuerkarte

Zum Start ins Berufsleben sind einige Papiere notwendig, um die sich Berufsanfänger rechtzeitig kümmern sollten. Der Arbeitgeber benötigt eine Lohnsteuerkarte, die beim Einwohnermeldeamt beantragt werden muss.

Schulzeitbescheinigung

Auszubildende erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Sozialversicherungsnummer/- ausweis. Diese muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Es ist sinnvoll, sich vom Schulbüro eine Schulzeitbescheinigung ausstellen zu lassen, wenn die Schulzeit nach Vollendung des 16. Lebensjahres abgeschlossen wurde.

Arbeitslosenversicherung

Der Arbeitgeber schließt für Auszubildende automatisch mit dem Eintritt ins Berufsleben eine Arbeitslosenversicherung ab, die z. B. dann in Kraft tritt, wenn der Ausbildungsbetrieb die Auszubildenden nach Beendigung der Lehre nicht übernimmt.

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Ebenso muss ein Girokonto auf den Namen des Auszubildenden bestehen. Dies ist in der Regel für den Auszubildende kostenlos.
Auch für die Zeit nach der Ausbildung gibt es kostenlose Girokonten – und das vollkommen kostenlose Plastik-Geld dazu, mit dem Sie weltweit an allen beliebigen Geldautomaten kostenlos abheben können. Sprechen Sie uns an! Auch hier haben wir immer einen guten Tipp für Sie parat.

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