Schüler und Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Sind die Eltern privat versichert, gibt es günstige private Studenten bzw. Ausbildungstarife für Schüler und Studenten ab 16 Jahren.

Nach dem Studium können Sie sich erst dann privat krankenversichern, wenn Ihr Einkommen drei Jahre höher als die Versicherungspflichtgrenze war. In 2010 beträgt diese 49.950€.
Eine Ausnahme stellt hier nur die Verbeamtung dar. Hier haben Sie neben den sogenannten Beihilfeansprüchen ein Wechselrecht in die private Krankenversicherung und genießen i.d.R. deutlich bessere Leistungen zum niedrigeren Beitrag.

Gerade in der privaten Krankenversicherung gibt es große Leistungs- und dadurch bedingt auch Beitragsunterschiede. Wir erstellen nach Ihren Vorgaben einen Vergleich unter allen Krankenversicherungen und machen somit die Entscheidung einfacher.

Minderjährige und unverheiratete Kinder sowie volljährige Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende sind über die Eltern mitversichert - sofern diese eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Für alle anderen gilt: Unbedingt Vorsorge treffen und eine Versicherungssumme von mindestens 5Mio. € vereinbaren! Nach der Ausbildung müssen Sie sich um Ihre eigene Haftpflichtversicherung kümmern.

Ein Vergleich tut gut, denn teuer heißt bei Versicherungen nicht gut! Auf das sogenannte Kleingedruckte kommt es an und natürlich einen möglichst günstigen Beitrag.

Deshalb ist ein Berufsunfähigkeitsschutz gerade für Auszubildende und Berufseinsteiger ein unbedingtes Muss. Auch Studenten können sich schon für Ihren zukünftigen Beruf versichern. Je jünger und gesünder, umso günstiger ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorhandene Leiden und Vorerkrankungen oder Unfallfolgen erschweren den Abschluss bzw. verteuern leider den Vertrag.

Nicht der Preis ist jedoch entscheidend, sondern die Versicherungsbedingungen und die Dauer des Versicherungsschutzes. So sollte zum Beispiel nach der Ausbildung die Berufsunfähigkeits-Rente an das Nettogehalt angepasst werden können. Wichtig ist deshalb die so genannte „Nachversicherungsgarantie”, d. h. die Rente kann später ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung erhöht werden. Bitte kombinieren Sie die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht mit der Altersvorsorge, weil damit die Flexibilität in der Zukunft einschränkt wird und Sie sich finanziell möglicherweise übernehmen.

Wir vergleichen für Sie! Auch die ggf. bestehende Absicherung sollte mit den aktuellen Tarifen abgeglichen werden. Häufig gibt es neben dem Optimierungsbedarf sogar preisgünstigere Lösungen.

Fangen Sie bereits jetzt schon an zu sparen! Auch wenn die Sparbeiträge noch gering sind. Diese sollten bei Bedarf auch ausgesetzt werden können. Auszubildende und Berufsanfänger nach dem Studium, die sich für eine angestellte Tätigkeit entscheiden, sind z.B. förderberechtigt für die Riester-Rente, die durch staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile unterstützt wird. Für alle unter 25jährigen gibt es zudem einen Extra Zuschuss in Höhe von 200€ vom Staat.

Ob Riester- oder Rürup-Rente, ob Lebens- oder Rentenversicherung, ob Fondssparplan oder Tagesgeld-Konto… Es gibt viele Möglichkeiten der Vorsorge. Die individuell passende gilt es zu finden.

In aller Ruhe können wir Sie über die Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile der unterschiedlichsten Möglichkeiten der Altersvorsorge informieren, so dass Sie dann für sich eine Entscheidung treffen können.

Viele profitieren außerdem von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% beim Bausparen bzw. 18% Fondssparen, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 € (Ledige) oder 35.800 € (Verheiratete) nicht überschreitet.

Alternativ können die Vermögenswirksamen Leistungen auch in einen altersvorsorgewirksamen Vertrag (AVWL) investiert werden. Vorteil: der Sparbeitrag wird aus dem Bruttoeinkommen finanziert.

Welche Anlageform Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen für Sie die passende ist und welches Produkt das Richtige, finden wir gemeinsam heraus.

Für die oft kostspieligen Folgen der Unfallverletzungen tritt nur eine private Unfallversicherung ein. Diese gilt weltweit und rund um die Uhr.
Die Leistung besteht im Wesentlichen aus der Zahlung einer einmaligen Summe, abhängig von der Invaliditätsgrundsumme, der Gliedertaxe und der vereinbarten Progression. Weitere Leistungen sind eine Frage des Preise und der Notwendigkeit.

Die Invaliditätsgrundsumme sollte ca. dem 6-fachen Ihres Nettojahreseinkommens entsprechen, damit im Notfall genügend Kapital für die Bewältigung langfristiger Folgewirkungen vorhanden ist. Wir empfehlen mindestens 100.000€ zu betragen. Durch den Einschluss einer sogenannten Progression von 225% bis 350% erhöhen sich die Leistungen bei Vollinvalidität.
Zu den unverzichtbaren Standards zählen wir den Einschluss von Bergungskosten, kosmetische Operationen, eine verbesserte Gliedertaxe etc.
Gesetzlich Krankenversicherte sollten ein Krankenhaustagegeld vereinbaren, um den jetzt gültigen Selbstbehalt von 10€ zu finanzieren.

Den Beitrag für die private Unfallversicherung wird durch das berufliche Risiko bestimmt und dem Vertragsumfang, sprich den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. Da jeder Versicherer seine Beiträge selbst bestimmt, gibt es Unterschiede von bis zu 300%. Der Teuerste ist nicht der Beste.
Ein Vergleich macht Sinn, wenn Sie nicht mehr als nötig für den bestmöglichen Schutz bezahlen wollen.

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